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Verkehrsmedizin

Frau Dr. med. Elena Klein besitzt die Qualifikation Verkehrsmedizin im Sinne §11 FeV.

Es werden Untersuchungen nach §11-14 FeV Anlage 4, 5, 6 und die Reaktionstests durchgeführt. Im Fokus stehen dabei die Fahrsicherheit (momentane psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs) und die Fahreignung (generelle psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs), die jeweils durch Krankheiten und/oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein können.

Wir führen die Untersuchungen für Inhaber des Führerscheins Gruppe 2 (LKW-Führerschein) sowie Personenbeförderungsschein im Rahmen des Antrags auf eine Verlängerung oder Ersterteilung durch.

Gesetzliche Vorschriften finden Sie im §48 der FeV. Weitere Informationen zum „P-Schein“ finden Sie unter https://www.bussgeldrechner.org/fuehrerscheinklassen/personenbefoerderungsschein.html

Die Erstuntersuchungen zum Erlagen eines „LKW-Führerscheins“ und eines Personenbeförderungsscheins bieten wir ab April 2023 an. Diese beinhalten die Untersuchungen nach Anlage 5 und 6 (erweiterter Sehtest) und die Reaktionstests am Computer.

Zum Termin benötigen Sie:

  1. Gültigen Personalausweis
  2. Führerschein
  3. Ausgefüllten Anamnesebogen (erhalten Sie bei uns in der Praxis)

Bitte planen Sie mindestens 2 bis 3 Stunden für die Untersuchung ein! Alleine die Reaktionstests dauern bei zügiger Mitarbeit 1 Stunde, falls Sie wiederholen müssen noch länger.

Die Untersuchungskosten können Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail erfragen. In der Praxis kann bar oder mit allen gängigen Karten, auch per ApplePay oder GooglePay bezahlt werden. Das Entgelt ist am Untersuchungstag zu entrichten.

Die Begutachtungen bei Erkrankungen (nach Anlage 4), die behördlich angeordnet sind oder nach einer schweren internistischen oder neurologischen (z. B. Schlaganfall) Erkrankung zur Beurteilung Ihrer Fahreignung notwendig sind, können bei uns in Auftrag gegeben werden. Im Fokus stehen dabei die Fahrsicherheit (momentane psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs) und die Fahreignung (generelle psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs), die jeweils durch Krankheiten und/oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein können.

Häufig kann die Entscheidung über die Machbarkeit und Umfang eines Gutachtens nur in einem persönlichen Gespräch nach der Durchsicht aller Unterlagen getroffen werden, da die Fragestellungen sehr vielfältig sind und die Anforderungen der Behörde variieren.

Das Eingangsgespräch und das Kennenlernen des Sachverhaltes sind kostenlos. Die Kosten des Gutachtens übernimmt keine Versicherung, dies ist eine private Leistung. Der Kostenfaktor ist vom Untersuchungsaufwand und von der Fragestellung des Gutachtens abhängig und kann erst nach einem persönlichen Gespräch mitgeteilt werden. Es gibt keine pauschalisierte Vorlage.

Wir führen KEINE BEGUTACHTUNG bei den psychiatrischen Fragestellungen durch! Hierfür ist ein Facharzt für Psychiatrie mit Verkehrsmedizinischen Qualifikation zuständig.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielfalt an Fragestellungen die Angestellten unserer Praxis nicht alle Fragen zur Begutachtung am Telefon beantworten können.

Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage mit einem ggf. vorhandenen behördlichen Schreiben per E-Mail an info@hausarztpraxis-rellinghausen.de

Schutzgebühr für nicht abgesagte Termine

Aus gegebenen Anlässen sehen wir uns gezwungen eine Schutzgebühr von 50 Euro für die nicht wahrgenommenen und nicht abgesagten Termine zu erheben. Die Terminabsagen sind kostenneutral möglich und sollten in der Regel spätestens am Vortag der terminierten Untersuchung erfolgen, die Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Terminabsagen nehmen wir gerne per E-Mail oder telefonisch entgegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hausärzte in Essen-Rellinghausen

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